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Schleswig
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Neue Betrugsmaschen und Opfergruppen

Es geht um Love-Scamming, faule Handwerkerrechnungen, Schockanrufe, falsche Verwandte und Gewinnversprechen. Ehrenamtliche Mitarbeiter der Opferhilfe WEISSER RING und die Polizei waren bei den LandFrauen Ekebergkrug und Legan zu Gast, um über neue Betrugsmaschen aufzuklären und Ratschläge zu geben, wie man sich in bedenklichen Situationen verhalten sollte.

Foto: Mohamed Hassan, Pixabay

 

Natürlich wurde auch der Enkeltrick angesprochen. Dabei sollen bevorzugt Senioren durch Schockanrufe dazu gebracht werden, „ihren Enkel“ oder „ihre Enkelin“ nach einem angeblichen Unfall durch eine Kaution freizukaufen. Gefordert werden bis zu 100.000 EURO. Aber es gibt auch neue Betrugsmaschen. So informierten Werner Loges vom WEISSEN RING und Polizeihauptmeister Jens Schrader aus Schleswig bei den Ekeberger LandFrauen über die Zunahme von dubiosen Haustürgeschäften. Dabei würden Dienstleistungen wie die Reinigung von Gehwegen, Dachrinnen, ganzen Dächern und Gartenarbeiten angeboten, alles gegen Vorkasse von bis zu 20.000 EURO. Sei das Geld erst gezahlt, lasse sich nie wieder jemand sehen. Loges riet, Transporter mit vergilbter Aufschrift, auswärtigem Kennzeichen und Zahlungsforderungen an der Haustür als sicheres Zeichen für unlautere Angebote zu nehmen.
Zudem sei die Tendenz zu beobachten, dass auch 40- bis 50-Jährige immer öfter von Betrügern ins Visier genommen würden, unter anderem mit dem Angebot von Fake-Jobs.
Betrüger überraschten ihre arglosen Opfer mit Vorliebe in deren vertrauter Umgebung, immer mit demselben Ziel: sie um ihr Geld zu bringen. Beim Love-Scamming würden Kontaktbörsen benutzt, um einsame Menschen herauszufiltern und eine emotionale Bindung aufzubauen. Irgendwann gehe es um Geldsorgen oder die Bitte, den Flug zu zahlen, um sich endlich live zu treffen. „Wir haben in Schleswig-Holstein Fälle, in denen Opfer für eine angebliche Liebesbeziehung ihr Haus verpfändeten“, berichtete Loges. Sei das Geld erst einmal auf ein Online-Konto überwiesen, sehe man es nie wieder.
Aktuell gebe es zudem vermehrt Geldforderungen über WhatsApp. Dafür hatte Polizeihauptmeister Jens Schrader ein Beispiel parat:

  • "Hi Mama, hier ist meine neue Nummer, da mein Handy kaputt gegangen ist. Wo bist du?
  • Bin gerade zu Hause angekommen.
  • Schön kannst du mir helfen?
  • Ja, was denn?
  • Meine Bank hat meinen Account gesperrt, weil ich es zu oft mit meinem Handy verbunden habe. Muss heute eine Rechnung zahlen, wenn ich die Frist nicht einhalte erhöht sich der Betrag. Kannst du die Rechnung für mich bezahlen, ich gebe dir das Geld morgen."

„Auf keinen Fall auf solche Nachrichten reagieren!“, mahnt der Polizist. Zuhörerinnen aus dem Saal bestätigen die WhatsApp-Masche aus eigener Erfahrung. Der Vater einer Teilnehmerin wurde von einer angeblichen Tochter angerufen, die dringend Geld benötige. Auf die beharrliche Nachfrage, welche Tochter sie denn sei (der Angerufene hat mehrere), wurde aufgelegt. Bei dubiosen Anrufen seien viele zu freundlich, so die Erfahrung von Loges. „Legen Sie einfach auf, wenn Geld gefordert wird, oder tröten Sie mit einer Pfeife ins Telefon! Die rufen nie wieder an“, so sein Rat.

Auch Polizeihauptkommissar Thomas Zielcke von der Präventionsstelle der Polizeidirektion aus Neumünster rief bei einer Veranstaltung der LandFrauen aus Legan und Umgebung zur Wachsamkeit auf. „Lassen Sie niemals fremde Personen ins Haus! Wasserwerke und Stromanbieter melden ihre Mitarbeiter immer vorher an.“
Bei Schockanrufen sei es das beste Mittel, die Enkelin selbst anzurufen. Dann stelle sich fast immer heraus, dass es ihr gut gehe und sie mitnichten Geld für eine Kaution brauche. Er warnte zudem, Passwörter oder PIN weiterzugeben.
Werner Loges ermutigte Betroffene, sich Hilfe bei der Opferhilfe zu holen. Oft sei die Scham, auf einen Betrug hereingefallen zu sein, groß. Das könne aber tatsächlich jedem passieren. Über das erlittene Unrecht zu sprechen, sei der erste Schritt zur Selbsthilfe.

Text mit freundlicher Genehmigung von Kathrin Iselt-Segert, Redakteurin des Bauernblatt.
Der Original-Artikel befindet sich in Ausgabe 13/2024

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